hallo!
hab die woche mit nem anwalt gesprochen über möglichkeiten ohne ausbildung in österreich legal geld zu verdienen.
neben der möglichkeit des pressefotografen gibt es da noch die seine fotos als kunst darzulegen. ob es kunst ist oder nicht entscheidet im zweifel die behörde. der anwalt meinte, es schadet jedenfalls nicht, sich als künstler registrieren zu lassen bei der künstlerkommission im bundeskanzleramt.
er war sich nicht ganz sicher, welche voraussetzungen man da braucht, aber er meinte, dass man seine werke dort vorlegen muss. im idealfall hat man auch schon an ausstellungen,etc. teilgenommen.
meine frage ist nun, ob jemand den genauen "amtsweg" kennt, um sich als künstler registrieren zu lassen, habe im internet nicht wirklich was gefunden, da wird nur immer wieder von SV beiträgen berichtet, siehe hier [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
mittlerweile bin ich nicht mal sicher, ob man sich als künstler außerhalb der antragstellung auf sozialbeihilfe überhaupt anmelden kann.
auf der wko seite steht nur: wenn man ne künstlerische ausbildung hat, wird davon ausgegangen, dass die werke künstlerisch sind.im zweifel entscheiden die behörden bzw. die künstlerkommission ob die werke künstlerisch sind oder nicht.
die frage ist, wer entscheidet es bevor es soweit kommt?
und welche möglichkeiten hab ich als nicht registrierter künstler? darf ich honorarnoten ausstellen? ich glaube nicht oder?
hab die woche mit nem anwalt gesprochen über möglichkeiten ohne ausbildung in österreich legal geld zu verdienen.
neben der möglichkeit des pressefotografen gibt es da noch die seine fotos als kunst darzulegen. ob es kunst ist oder nicht entscheidet im zweifel die behörde. der anwalt meinte, es schadet jedenfalls nicht, sich als künstler registrieren zu lassen bei der künstlerkommission im bundeskanzleramt.
er war sich nicht ganz sicher, welche voraussetzungen man da braucht, aber er meinte, dass man seine werke dort vorlegen muss. im idealfall hat man auch schon an ausstellungen,etc. teilgenommen.
meine frage ist nun, ob jemand den genauen "amtsweg" kennt, um sich als künstler registrieren zu lassen, habe im internet nicht wirklich was gefunden, da wird nur immer wieder von SV beiträgen berichtet, siehe hier [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
mittlerweile bin ich nicht mal sicher, ob man sich als künstler außerhalb der antragstellung auf sozialbeihilfe überhaupt anmelden kann.
auf der wko seite steht nur: wenn man ne künstlerische ausbildung hat, wird davon ausgegangen, dass die werke künstlerisch sind.im zweifel entscheiden die behörden bzw. die künstlerkommission ob die werke künstlerisch sind oder nicht.
die frage ist, wer entscheidet es bevor es soweit kommt?
und welche möglichkeiten hab ich als nicht registrierter künstler? darf ich honorarnoten ausstellen? ich glaube nicht oder?