rechtliches die x-te

    Die Anmeldung zum Wiener Fotomarathon am 14.09.2025 ist online Infos & Anmeldung

    Gewinne Einkaufs-Gutscheine beim Fotowettbewerb "Wiener Traditionen" Jetzt mitmachen

    • rechtliches die x-te

      wenn mich ein befreundeter künstler ersucht, bei einem seiner konzerte fotos zu machen.....

      wenn ich sie ihm dann ohne einschränkung schenke......

      wenn er welche (mit publikum im bild) für seine flyer/cd`s/werbebroschüren etc. verwenden will..........

      wie siehts da aus mit den rechten?

      ich mein jetzt nicht meine rechte ihm gegenüber, sondern die rechte der fotografierten dem veranstalter gegenüber.
      darf er ohne die abgebildeten zu fragen sein material frei für seine zwecke verwenden?

      oder darf ich diese menschen gar nicht fotografieren ohne sie zu fragen?

      braucht wer von uns das einverständnis und wenn ja,- wer?

      danke für tipps!


      christine
    • bei nem konzert is das in der regel so das man stillschweigend mit dem kauf des tickets die AGB des veranstalters zustimmt und da steht für normal wo ne klausel drinnen die was eben besagt das fotos gemacht werden und da keiner irgendein persönlichkeits recht hat auf die fotos oder sowas...

      am besten in die agb's vom veranstalter mal rein schaun, da findest es sicher wo das satzal...

      lg samy
    • ich fürchte, ganz so einfach ist es nicht ... :hmm:
      einerseits wird eine "unterwerfung" unter die agb eines anderen nur dann angenommen, wenn der kunde zumindest die möglichkeit hatte, sie sich zu beschaffen. selbst wenn er diese möglichkeit hatte, ist es andererseits fraglich, ob zb mit einem einfachen verweis auf die agb auf der konzertkarte wirklich jegliche rechte am eigenen bild ausgeschlossen werden können (stichwort sittenwidrigkeit, gröbliche benachteiligung etc.).

      nach § 78 urheberrechtsgesetz dürfen Bilder von Personen weder öffentlich ausgestellt oder sonst öffentlich verbreitet werden, wenn dadurch ihre berechtigten interessen verletzt werden - also etwa, wenn sie bloßstellend oder ähnliches wären (zb eine konzertbesucherin oben ohne auf den schultern ihres freundes etc.).

      wenn auf den fotos nur das publikum als solches, und nicht einzelne personen zu erkennen sind, sollte es jedenfalls kein problem geben. ansonsten müsste man darauf achten, niemanden "bloßzustellen".

      wenn dich das thema mehr interessiert: auf [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] auf "justiz" klicken und dann bei § 78 urhg mit ein paar stichwörtern suchen - da wirst du genug rechtsprechung zu dem thema finden.

      LG,
      Lokom

    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden