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    • Ich denk mal, das hängt davon ab, was im Vertrag steht.
      "...nicht zur komerziellen Nutzung..." werf ich mal so als Schlagwort in die Runde.
      Wenn sie also kein Geld dafür bekommt, dass sie die Bilder veröffentlicht.
      Du hast die Bilder doch evtl. auch irgendwo gezeigt?

      So oder so wirste wahrscheinlich nicht allzuviel machen können, außer vielleicht das Gespräch mit der Dame suchen...
    • Sofern ein TFP Vertrag vorhanden ist. Und dieser beinhaltet das sie die Bilder zu nicht kommerziellen Zwecken erhält. Könntest du es unterbinden, erst per freundlicher Mail und wenns nichts nützt was ich stark annehme rechtlich Belangen.

      Da aber in deinem Fall ca. 2 Jahre zurückliegen, dürftest heute du mit rechtlichen Schritten keine Chance mehr haben.

      Aber eine kostenlose Rechtsauskunft über den Rechtsschutz oder Rechtsanwaltskammer könnte sicher nicht schaden.

      Hoffe das hilft Dir weiter
      lg
      andreas
    • Original von Svenson
      Ich habe eine Dame vor ca. 2 Jahren fotografiert (Akt auf TFP). Jetzt habe ich entdeckt, dass sie mit diesen Fotos auf einer deutschen "Sexführer"-Seite inseriert, bzw. ihre Dienste anbietet. X( Darf sie das?


      Das kann nicht diesselbe sein, da du eine Dame fotografiert hast und Damen so etwas nicht machen, muss es eine andere sein.

      Jetzt ohne Wortbedeutung, welchen Vertrag hast du mit ihr gemacht bzw welche Klauseln in diesem aufgenommen ? Davon hängt es ab, ob sie es darf oder nicht.
      lg
      andreas

      ps: mir persönlich wärs egal, wenn nicht gerade mein copyright im bild ist
    • Ohne Vertrag, der eine "missliebige" Verwendung ausschliesst wirst wenig Chancen haben ihr das zu untersagen.

      Ausserdem wirbt sie ja nur mit den Fotos für sich - bzw. ihre "Dienste" - und verkauft die Fotos selbst nicht - oder ?

      Insoferne ist es auch nicht eindeutig, ob das überhaupt schon eine "kommerzielle Nutzung" darstellt, denn Eigenwerbung für Modell + Fotograf ist idR. bei TfP-Verträgen gestattet.

      lg, I+E.
    • Im Vertrag steht: "Die Fotos dürfen für nichtkommerzielle Nutzung...veröffentlicht werden".
      Ich habe mit ihr schon gesprochen, sie sagt, dass sie für die Veröffentlichung kein Geld bekommt, sogar sie muss wöchentlich zahlen für diese Werbung, also, das ist eine nichtkommerzielle Nutzung.
      Ich habe die Fotos nirgendwo veröffentlicht.
    • Du weißt aber schon, wofür TfP steht, oder? Damit sollte doch eigentlich alles geklärt sein, sollte nicht in dem (hoffentlich vorhandenem Vertrag) etwas anderes drinstehen...

      *edit* husch, da war ich ja um einiges zu langsam...
      das mit der Verjährungsfrist ist ja an den Haaren herbeigezogen. Ein geschlossener Vertrag ist solange gültig, solange er existiert und nicht gegen das Recht verstößt. Wär ja toll, wenn mein Leasingvertrag, der auf 5 Jahre läuft, nach 2 Jahren verjährt ist...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bernhardbinder ()

    • hmmmm ...

      ...sie muss wöchentlich zahlen für diese Werbung...

      also als juristischer Laie, würde ich da sagen, dass auch dieser Umstand den Tatbestand "kommerzielle Nutzung" indiziert. Kommerziell heißt ja nicht nur, dass ich die Fotos verkaufe ...

      Einfach mal einen in Fotorechtssachen erfahrenen Juristen fragen.

      Erwin

      PS (edit): uU. hilfreich: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ER_win ()

    • Ob die gute Frau für die Veröffentlichung etwas bezahlt oder nicht ist völlig unerheblich. Entscheidend ist, dass sie die Fotos zur Geschäftsanbahnung veröffentlicht. Also ist das ein klarer Vertragsbruch.

      Du kannst auf jeden Fall Unterlassung einfordern (sogar gerichtlich), vielleicht schaut auch ein Honorar raus.

      Ich bin zwar kein Jurist aber soviel habe ich über Verträge schon gelernt...

      LG,
      Gerhard
    • Weil TfP meist mit geteilten Rechten ausgeht.
      Wenn ich dafür bezahle, dass mein Bild irgendwo ausgestellt wird, ist das keine kommerzielle Nutzung. Erst wenn ich, oder ein dritter, damit Geld verdient, ist es eine kommerzielle Nutzung. ;)

      *edit* das ist so nicht richtig G.Punkt. Das kommt auf die Vertragsklausel bzgl. Eigenwerbung an. Ist diese nicht gestattet, ist auch ein ausstellen auf der SC oder Homepage nicht gestattet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bernhardbinder ()

    • Leierkastenthema

      Original von AgnesP
      Oder geht´s hier wieder ein Mal ums liebe Geld?

      Agnes Du sagst es! Und es ist nicht zu unterschätzen! Wahrscheinlich wären da locker € 7,00.- herauszuholen gewesen.

      Original von lupus-corridor
      Das einzige was zählt, sind die Vertragsbedingungen!

      Genau! Bin gespannt, wann die vertragsgeilen Footer endlich schnallen, in welcher Liga sie spielen. Da genügt nämlich ein mündlicher Vertrag! Der lautet: Beide, von den Ergebnissen eines TFP Shooting betroffenen Personen, können mit den Fotos machen was sie wollen! Alles andere ist einfach lächerlich! Wer glaubt als Bildautor missbraucht zu werden, weil das Model die Fotos nicht in den Kübel haut, der fährt auf der falschen Spur.

      Original von Svenson
      Ich habe die Fotos nirgendwo veröffentlicht.

      Dann würde ich das am Besten hier im Forum nachholen! Dein Model macht das wenigstens. Zu welchem Zweck wurden die Fotos denn überhaupt gemacht?
      Ligrüwa!
    • @ Svenson:

      Was willst du jetzt eigentlich? Das hab ich noch nicht verstanden. Willst du jetzt von ihr ein Fotografenhonorar dafür verlangen? Das würd ich reichlich albern finden, denn wenn es ein sogenannter "Sexführer" ist, wird es ja wohl kaum ein künstlerisch hochwertvolles Werk sein, oder?

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