Unfälle von "Models" bei Shootings

    • Unfälle von "Models" bei Shootings

      Hallo!

      Ich habe bald ein Shooting mit Akrobaten.
      Wie funktioniert das rechtlich falls Unfälle dabei passieren.
      Das Shooting wurde organisiert von mir und einer Einmannagentur.
      Grundsätzlich wurden die Sportler nicht angagiert.
      Die Bilder werden für Magazine verwendet.

      Inwieweit muß man sowas vorher abklären mit den Sportlern.
      Oder braucht man sogar Verträge?
      Wer wird rangenommen falls was passiert - von Fußbrechen bis Tod.

      Hab immer wieder mit solchen Fotoshootings zu tun. Wär also echt interessant wie so etwas ausgehen würde.

      Danke euch
      lg
      karo
    • hi karo!

      sag mal, wenn du eh immer wieder mit solchen fotoshootings zu tun hast, wie hast du denn das bisher abgewickelt?

      ein model kann sich ja auch bei einem "nicht akrobatischen" shooting den fuss brechen.

      ich nehme an du meinst mit "nicht engagiert", dass die künstler kein geld für das shooting bekommen?

      viele fragen wirft dein thead auf.

      sorry , erst mit ein paar hintergrund infos kann man dir genauer etwas raten.

      ciao gerhard
    • @ Andreas

      also ich wär vorsichtig, mit solchen prognosen ;) sollte ein haftunsausschluss nämlich "sittenwidrig" sein, ist er, auch wenn die beteiligten das vertraglich vereinbart haben, ungültig. ein beispiel wäre dafür zB im rahmen eines dienstvertrages, also sobald ein verhältnis arbeitgeber-arbeitnehmer entsteht. es gibt aber noch mehrere andere fälle, wo ein haftungsausschluss rechtswidrig ist, sind zT im gesetz aufgezählt, in manchen Fällen obliegt das - im falle des falles - aber auch der entscheidung des richters.

      natürlich braucht man nähere informationen, um die rechtliche situation sinnvoll einschätzen zu können, was in einem forum wohl kaum möglich ist.

      würd das dringend vorher noch abklären, denn wenn die schadenersatzforderungen erstmal da sind, kann das zu einem großen problem werden.

      lg
    • danke erstmal für eure antworten


      macht ihr egal - was für ein shooting ihr habt - mit den personen immer einen vertrag??

      und ich kann mir auch nicht vorstellen dass bei jedem shooting mit sportlern zb für snowboardmagazine immer ein vertrag gemacht wird.


      interessant wäre wies aussieht wenn man keinen Vertrag macht -wer wird rangenommen?
      arbeitsverhältnis gibt es keines. und nein die SPortler bekommen kein Geld dafür - "nur" die Fotos.

      Einen Vertrag aufzusetzten damit er rechtlich richtig ist ist doch auch nicht so einfach. Als Laie kann man das doch auch nicht so einfach erstellen, dazu bräuchte man dann bei jedem Fotoshooting einen Rechtsanwalt dazu?

      @ gerissim
      was für details meinst du die noch wichtig wären zu wissen?

      lg
    • @nutville

      dienstverhältnis wird wohl keines begründet sein, weil dazu ja schon einige grundvoraussetzungen fehlen. allerdings gibt's wie oben erwähnt mehrere fälle in denen ein haftungsausschluss sittenwidrig wäre.

      des weiteren muss nicht jeder fall im gesetz aufgezählt sein. im falle einer verletzung des künstlers, kann's zu einer anzeige kommen und dann liegt die entscheidung, wer haftet bzw. ob ein haftungsausschluss möglich ist, im ermessen des richters.

      kleiner tipp: nicht selten hilft auch ein noch so sicher klingender vertrag vor gericht gar nichts.

      also im einzelfall im gesetzestext nachlesen, zur sicherheit mit anwalt abklären, wie seine einschätzung der rechtslage ist.

      UND natürlich ganz wichtig: gut auf die models aufpassen, dann hat man das problem nicht :rofl:
    • Vertrag muß ja nicht immer gleich eine ganz große Sache sein, aber wenn du die Bilder verwerten im Sinne veröffentlichen und damit Geld verdienen willst, wäre es sicher keine gute Idee, das "einfach nur so" zu machen. Ich würde mir wenigstens eine kompakte Formulierung überlegen, die ich mir von denjenigen unterschreiben lassen würde, die nachher eindeutig auf den Bildern erkennbar sind. Und das würde ich dann auch noch so zu formulieren versuchen, daß das nicht so klingt, daß du die hast für dich was tun lassen, sondern umgedreht: die haben was getan, und man erlaubt dir, das fotografisch zu beobachten, und die Bilder sind durch Unterschrift des Fotografierten für dich freigegeben.

      Das ist jetzt so natürlich keine brauchbare Formulierung, aber wenn man daran etwas schleift, hast du nachher einfach ein Blatt mit ein paar Zeilen Text in der Hand, über dem "Freigabe" oder sowas steht. Und DAS läßt du dir unterschreiben, aber nichts, das nach Vertrag aussieht, wo du die Leute "anstellst" (egal ob mit oder ohne Geld).
    • Versprechen kann ich dir das nicht, weil ich ja kein Jurist bin. Aber so würde ich es halt machen, wenn ich vor der gleichen Frage stehen würde wie du.

      Es gibt doch im Internet auch solche Angebote, wo man sich gegen einen relativ geringen Betrag, den man auf manchen Seiten sogar selber festlegen kann (man "bietet" also sozusagen eine Zahlung an, z.B. 15 oder 20 Euro oder sowas), eine kompakte Beratung bekommt.

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      oder guck auch mal da: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Da würde ich mich an deiner Stelle mal umschauen. Schreib doch so einen kurzen Text, den du als Freigabe verwenden willst, erklär ein paar Zeilen dazu, was dein Problem ist, und dann guck mal, was dir geboten wird und wieviel man dafür haben will. Extra zu einem Rechtsanwalt gehen würde ich jedenfalls nicht gleich. Das kommt sicher teurer, würde ich mal erwarten.
    • Hi,
      ich weiß, dass es in Deutschland Versicherungen gibt, die Unfälle aller Teilnehmer an einer Veranstaltung abdeckt.
      In wie weit es für Fotografen sowas gibt, weiß ich nicht. Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt fragen, ob nun für die rechtlich korrekte Formulierung für einen Vertrag oder die Freigabe der Bildrechte, oder Versicherungsschutz. Sowas kann nie schaden. Ich bin noch zu kurz in Österreich, um die hiesigen Gepflogenheiten der RA zu kennen, aber die meisten RA in Deutschland beraten das erste Mal (je nach Umpfang) kostenlos.
      lg Ille

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ille ()

    • Versicherungen gibt es (z.B. Veranstalter-Haftpflicht). Ich hatte das früher, als ich einen größeren Schulungsraum hatte, wo täglich Leute ein und aus gingen. Wenn man ständig im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit die Kunden im Haus hat, macht sowas schon Sinn, denn es reicht schon, wenn mal einer auf der Treppe ausrutscht und hinfällt. Der muß einen dazu gar nicht gleich auf Schmerzensgeld verklagen wollen, sondern die Krankenkasse kommt von allein und fordert die Arztkosten samt drumrum ein. Soooo teuer sind solche Versicherungen nicht unbedingt. An genauen Betrag erinnere ich mich nicht mehr, war bei mir aber aber ungefähr das Doppelte von dem gewesen, was auch eine private Haftpflicht kostet. Nicht gefallen hat mir allerdings, daß ich sehr, sehr detailliert angeben mußte, was genau ich mache, und das war dann alles Bestandteil des Versicherungsvertrags. Da sich Versicherungen aber 1000 Hintertürchen offen halten und gerade selbständige Arbeit sich halt öfter mal ändert, hatte ich immer das Gefühl, wenn ich die Versicherung wirklich mal gebraucht hätte, wär's dann vielleicht doch "leider" ein Fall gewesen, der jetzt wegen dieser oder jener Besonderheit nicht durch die Versicherung abgedeckt ist. Man hätte das schon alles ausschließen können, aber je größer man den Umfang definiert, umso teuerer die Prämie. - Ist also schon zu überlegen, ob es einem das Wert ist!
    • Das ist aber ein kleiner Unterschied, denn der Handwerker ist (in D jedenfalls) meines Wissens Zwangsmitglied in der Berufsgenossenschaft, die genau für solche Fälle da ist. Ich bin kein Schwarzseher, aber die Erfahrung lehrt einfach, daß es Konstellationen gibt, bei denen man ganz schön der Dumme sein kann, obwohl man nix Böses geahnt hat! Sich wenigstens mal schlau machen ist also kein Schaden.
    • Wenn du einen auftrag annimmst kannst du vom auftraggeber nicht verlangen das er dich versichert. Egal ob du das gewerblich oder privat machst, anders würde ich das sehen wenn du dem modell deinen kamera auf die zehen haust, dann bist haftbar, zahlt aber üblicherweise deine haftpflicht der haushaltsversicherung wennst kein profi bist.

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