Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen (Rechtliches)

    • Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen (Rechtliches)

      Hallo,

      ich bin neu hier und mich beschäftigen folgende Fragen, so dumm sich diese auch anhören mögen:
      1. Darf man als Privatperson (ohne Akkreditierung, bzw. ohne Presseausweis) Fotos auf öffentlichen Veranstaltungen machen und diese auf seiner Website veröffentlichen?
      2. Bei wem liegen die Urheberrechte für die gemachten Fotos? Beim Fotografen oder beim Veranstalter?, bzw.
      3. Benötige ich eine schriftliche Genehmigung des Veranstalters, wenn ich die gemachten Fotos auf meiner Website veröffentlichen möchte?
        [/list=a]

        Es handelt sich in meinen Fall um Fotos, die ich auf den Veranstaltungen [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] und [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] gemacht habe.

        Leider konnte ich diesbezüglich keine konkreten (rechtlichen) Informationen finden.

        Vielen Dank für die Antwort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Roman Michler ()

    • 1) die angesprochene veranstaltungen sind ( waren ) öffentlich zugänglich - und sofern nirgends etwas von fotografie verbot stand kannst du damit machen was du willst. Die Akreditierungen sind in diesen fall bloss dazu gut um in bestimmte bereiche reinzukommen wo der "otto-normalverbracher" nichst zu suchen hat - sinngemäss gillt das für sämtliche öffentlich zugängliche veranstaltungen. Eine grosse ausnahme sind z.b konzerte wo absolutes fotoverbot herscht

      2) eine gruppe - besteht aus mindestens 3 Menschen.. dass heisst dass du sie nicht fragen muss. Alllerdings ist das so dass wenn du auf dieser art porträts gemacht haettest müsstest du trotzdem eine einverständniss einholen ( Medieges. - recht am eigenen Bild )

      3) alles dass ist icht von einen presseausweiss abhängig

      lg.a
    • RE: Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen (Rechtliches)

      Original von Robin167...ich bin neu hier und mich beschäftigen folgende Fragen, so dumm sich diese auch anhören mögen:



      Deine Fragen sind überhaupt nicht dumm. Es ist heutzutage sinnvoll, sich vor einer Veröffentlichung (vor allem in Printmedien oder grösseren Portalen) zu informieren, denn wenn man Pech hat, dann kriegt man es mit der Justiz oder zumindest abmahnenden Rechtsverdrehern zu tun. Zumindest in Deutschland, wo ich eigentlich her komme. Ob das in Österreich auch so ist sei dahin gestellt, die Gesetze sind wohl ziemlich ähnlich.

      Fotographieren darfst Du praktisch überall wo es nicht das Hausrecht oder die persönliche Würde verletzt... also z.B. solltest du keine Bilder auf dem öffentlichen Damenklo oder vom Eingang eines beliebten Stundenhotels machen, auch in Banken oder militärischen Bereichen, das könnte Stress geben ;) Veröffenlichen ist dann die andere Seite. Hier gibt es doch eine Menge Dinge zu beachten. Statt einer unsachgemässen Antwort lege ich Dir mal folgende PDFs nahe:

      Zuerst österreichisches Gesetz:
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]


      und der Vollständigkeit halber, als Orientierung für Deutschland:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      und eine Diskussion in einem deutschen Forum:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]


      hoffentlich bist Du jetzt nicht zu verwirrt. Zu Deiner konkreten Frage möchte ich sagen: ja, Du kannst die Bilder auf Deiner HP veröffentlichen. ja, Du hast die Urheberrechte. Nein, Du musst niemanden um Erlaubnis fragen, es sei denn Du hast "intime" Aufnahmen gemacht von einzelnen Personen, die Du fragen könntest.
      Am besten Du schreibst einfach dick und fett auf Deiner HP, dass Du solche Fotos rausnimmst, falls sich jemand damit nicht wohl fühlt.

      fibbo

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von fibbo ()

    • RE: Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen (Rechtliches)

      ja, Du kannst die Bilder auf Deiner HP veröffentlichen. ja, Du hast die Urheberrechte. Nein, Du musst niemanden um Erlaubnis fragen, es sei denn Du hast "intime" Aufnahmen gemacht von einzelnen Personen, die Du fragen könntest.
      Am besten Du schreibst einfach dick und fett auf Deiner HP, dass Du solche Fotos rausnimmst, falls sich jemand damit nicht wohl fühlt.

      fibbo[/quote]

      das mag das deutsche gesetz sein, wir sind aber in ö und da gillt die gruppenregelung, egal wo. ( na ja - fast *g* )
    • RE: Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen (Rechtliches)

      Original von Haalex...das mag das deutsche gesetz sein, wir sind aber in ö und da gillt die gruppenregelung, egal wo. ( na ja - fast *g* )



      Also wenn ich drei Personen formatfüllend im Bild habe ist das eine Gruppe und damit haben die kein Recht am eigenen Bild mehr? Das sind ja traumhafte Zustände... Mal sehen wie lange das noch anhält ;)


      EDIT: Hat nicht lange gehalten, denn ich hab inzwischen das hier gefunden:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Auszug:

      "Auf die Anzahl der abgebildeten Personen kommt es nicht an; auch bei Aufnahmen von Massenszenen (zB Blick ins Stadion) kann, unter der Voraussetzung der Erkennbarkeit, das Recht am eigenen Bild verletzt werden."

      Hauptseite: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      hab den link oben hinzugefügt. Die deutschen pdf hab ich gelassen, ich denke mal sie erklären die Dinge ganz gut, auch wenn die Details vielleicht abweichen zwischen den beiden Ländern. Über kurz oder lang wird das sowieso einheitlich werden, dank Europa.

      hier noch was Interessantes, wenn es um Copyright und die Veröffentlichung durch andere ohne Nennung des Fotographen geht:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]


      fibbo

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von fibbo ()

    • Strummer Forever schrieb:

      darf ich selbst gemachte Fotos ( roter Teppich ) für kommerzielle Zwecke verwenden ?
      Mit Vertrag: Ja, ist aber eher unwahrscheinlich
      Ohne Vertrag: Grundsätzlich nein, aber es gibt Ausnahmen

      Handelt es sich um Personen von öffentlichem Interesse, sind fremde Personen erkennbar, war es eine private/öffentliche Veranstaltung, werden die Bilder nur redaktionell verwendet (Zeitung, Nachrichtenportal...) oder über eine Agentur langfristig verkauft usw.
    • Strummer Forever schrieb:

      Das meiste würde mir bereits beantwortet was ich für meine Zwecke oft brauche . Mir fehlt noch eine Antwort , darf ich selbst gemachte Fotos ( roter Teppich ) für kommerzielle Zwecke verwenden ? Ich hoffe ihr könnt mir damit weiterhelfen. Besten Dank , Dolores
      @ Dolore: VORSICHT!
      Dieser Treat ist über 10 Jahre alt und seit der DSGVO ist vieles anders.

      JEDE Person besitzt das Recht am eigenen Bild, das war aber schon IMMER so.
      Generell sind Personen bei Veranstaltungenm histor. Bauwerken etc. sozusagen "natürliches Beiwerk",
      die du wegen zu hohem Aufwand nicht fragen kannst und musst.
      ABER wenn sich irgendwer auf deinem Foto erkennen kann und etwas dagegen hat,
      besteht mit der DSGVO eine rechtliche Handhabe um das Bild löschen, bzw vernichten zu lassen.
      Auch im Nachhinein - auch bei Modelverträgen für Shootings mit Einzelpersonen.


      Prominente sind sowieso Personen öffentlichen Interesses - die haben sowieso nix mehr zu melden. ;)

      LG WOLF

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