TFP und Aktbilder

    • TFP und Aktbilder

      Hi,

      vorweg, ich bin kein Fotograf aber dachte in dem Forum kann man mir vielleicht gut helfen.

      Zu unserem Jahrestag hat mir meine Freundin (18) Aktfotos von sich geschenkt. Ich habe mich natürlich sehr darüber gefreut. Aber ich war auch überrascht, weil ich nicht gedacht hatte, dass sie sich so was traut. Sie macht sonst noch nicht mal oben ohne oder Sauna und findet ihren Intimbereich auch nicht hübsch weswegen sie da eher schüchtern mit ist.
      Mir hat sie Fotos geschenkt, auf denen sie zwar ganz nackt ist, aber ihr Intimbereich und die Brüste sind immer irgendwie mit den Händen verdeckt. Für sich selber hat sie noch mehr Fotos machen lassen, die sie mir aber nicht zeigen wollte, weil sie „sehr gewagt“ sind wie sie meint.

      Als ich sie gefragt habe was die Bilder denn gekostet haben, meinte sie, dass sie kostenlos waren, weil sie das als TFP gemacht hat. Ich habe keine Ahnung was TFP ist, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass der Fotograf ihr die Bilder umsonst gibt.

      Was bringt dem Fotografen denn TFP und was darf er mit den Fotos machen?

      Danke für eure Antworten!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mauver ()

    • Sie hat noch andere Bilder gemacht, die sie mir geschenkt hat. Sie meinte auf denen ist dann ihr Intimbereich und die Brüste klar zu sehen.

      Aber sie ist davon ausgegangen dass die Bilder nicht im Internet landen, weil eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt ist. Dass es nur heißt der Fotograf darf die Bilder nicht verkaufen war ihr nicht klar, sonst hätte sie es nicht gemacht.

      Ich habe jetzt auch schon mal auf der Homepage von den Fotograf geguckt und da waren gottseidank keine Fotos von ihr drauf
    • Wenn deine Freundin irgendwann dem Fotografen sagt, sie will, dass er die Akte nicht mehr zeigt, dann muss er das tun. Bei Akten sind unsere Gerichte ziemlich untolerant. Was aber nicht bedeutet, dass der Fotograf ggf. Schadenersatz verlangen könnte - was aber widerum bei TfP im Amateurumfeld wohl auszuschließen sein wird.

      Alles in allem hat der Fotograf immer das Risiko, dass er Zeit und Aufwand hatte, aber im Ernstfall durch die Finger schaut.
    • Also rein rechtlich dürfte er auch die Bilder auf denen alles zu sehen ist und Internet stellen?

      Sie wollte ursprünglich nur Fotos machen wo der Intimbereich bedeckt ist. Aber eine Freundin war dabei und die Freundin und der Fotograf haben sie ermutigt sich mehr zu trauen. Und da hat sie eben dann auch Bilder machen lassen wo man ihren Intimbereich deutlich sehen kann. Aber das war natürlich auch nur mit dem Hintergedanken dass die Fotos nicht im Internet sind.

      Und wie hoch kann so ein Schadensersatz sein? Er macht das schon professionell, meinte Freundin meinte dass er das nicht so oft gemacht hat und er sein Angebot erweitern will. Sie hatten auch auf einer Ausstellung von ihm getroffen als sie 17 war und dann extra gewartet bis sie volljährig ist damit sie da nicht ihre Eltern involvieren muss.

      Sie ist jetzt ständig dabei die Seite vom Fotografen zu aktualisieren um zu sehen ob sie veröffentlicht sind...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mauver ()

    • Mauver schrieb:

      Also rein rechtlich dürfte er auch die Bilder auf denen alles zu sehen ist und Internet stellen?
      Das wird dir niemand verbindlich beantworten können, wenn man nicht dabei war und keine Details der Abmachung kennt. Tatsache ist aber, wenn sie nein sagt, dann heisst das auch nein - egal was vorher ausgemacht war (noch dazu wahrscheinlich mündlich).

      Und Hintergedanken sind vertraglich irrelevant!

      Edit: Sie soll ihm einfach schreiben, dass sie einer Veröffentlichung der Bilder nicht zustimmt. Vielleicht auch ein paar Euros als Ersatz dafür anbieten. Und vor dem nächsten Shooting erst einmal nachdenken, was sie da macht.
    • lumenesca schrieb:

      Ich hab noch keinen TfP-Vertrag gesehen, der Schadenersatzansprüche vorsieht, falls das Modell die Bilder nicht mehr veröffentlichen will.
      Aber das Modell tut sich schon einmal sehr schwer zu sagen "nein, will nicht mehr" .. nach ein paar Wochen kann man noch nicht von geänderten Umständen usw ausgehen. Da muss die Fotoseite schon sehr offensichtlich nachweislich manipulativ gehandelt haben damit das ohne Probleme gerichtlich durchgeht.

      Sonst wäre ja jedes Modelrelease von vornherein wertlos - was es eben nicht ist.

      Und ob da Geld geflossen ist oder nicht, ist ziemlich egal. Vertrag zwischen volljährigen mündigen Bürgern ist genau das - ein Vertrag.
    • GRUBERND schrieb:

      Da muss die Fotoseite schon sehr offensichtlich nachweislich manipulativ gehandelt haben damit das ohne Probleme gerichtlich durchgeht.
      Bei Akt geht das in jedem fall durch, und zwar ganz leicht.

      GRUBERND schrieb:

      Sonst wäre ja jedes Modelrelease von vornherein wertlos - was es eben nicht ist.
      Im Ernstfall stehen Persönlichkeitsrechte höher als ein individueller Vertrag.

      GRUBERND schrieb:

      Vertrag zwischen volljährigen mündigen Bürgern ist genau das - ein Vertrag.
      Bitte lies dir einmal die DSGVO genau durch, die kannst du nicht einfach durch einen Vertrag aushebeln. Nochmals. Es gilt auch hier der Rechtsgrundsatz, dass allgemeine Gesetze höhere Wertigkeit haben als ein individueller Vertrag.
    • Lass ma die Gerichts-i-Tüpferl-Schätzerei lieber sein .. wir sind beide nicht das Gericht, das den individuellen Fall entscheidet. Die einzigen, die von sowas profit-ieren sind die jeweiligen Anwälte, weil die werden auf jeden Fall nach vollem Stundensatz bezahlt.

      Und was die Freundin vom Erstschreiber mit ihrem 'grafen ausgemacht hat - mit ihrer Freundin als Zeugin - weiss hier eh keiner.
    • lumenesca schrieb:

      GRUBERND schrieb:

      Da muss die Fotoseite schon sehr offensichtlich nachweislich manipulativ gehandelt haben damit das ohne Probleme gerichtlich durchgeht.
      Bei Akt geht das in jedem fall durch, und zwar ganz leicht.

      GRUBERND schrieb:

      Sonst wäre ja jedes Modelrelease von vornherein wertlos - was es eben nicht ist.
      Im Ernstfall stehen Persönlichkeitsrechte höher als ein individueller Vertrag.

      GRUBERND schrieb:

      Vertrag zwischen volljährigen mündigen Bürgern ist genau das - ein Vertrag.
      Bitte lies dir einmal die DSGVO genau durch, die kannst du nicht einfach durch einen Vertrag aushebeln. Nochmals. Es gilt auch hier der Rechtsgrundsatz, dass allgemeine Gesetze höhere Wertigkeit haben als ein individueller Vertrag.
      Meine DSGVO Schulungen sind zwar schon eine Zeit her aber meiner Information nach gibt es auf Basis der DSGVO kein Widerrufen wenn es den Vertragsgegenstand selbst betrifft. Man muss es halt als "Vertrag" mit Gegenstand "Fotos" aufsetzen und nicht als "Einwilligung" um "Fotos" zu veröffentlichen. Würde ja jeglichen Modelvertrag (auch Pay) ad absurdum führen. Also aus DSGVO Sicht sehe ich bei einem ordentlichen TFP Vertrag für das Model kein Widerrufsrecht.

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