Frage zum Recht am eigenen Bild

    • Frage zum Recht am eigenen Bild

      Guten Morgen,

      wir planen, einen Kalender aus alten Fotos zusammenzustellen (aus den 50er-70er Jahren). Die Fotos wurden uns von Fotografen selbst bzw. von deren Nachkommen überlassen. Urheberrecht ist also kein Thema, weil wir die Fotografen natürlich benennen und einige Fotos auch älter als 70 Jahre sind.

      Wir haben eine Reihe faszinierender Portraits von Personen aus dem Dorf, die ausnahmslos nicht mehr leben, die aber die Dorfgeschichte maßgeblich mitgeprägt haben. Diese wollen wir in Form einzelner Portraits als Kalender zusammenstellen und kleine Texte dazuschreiben. Das ganze soll oder kann Ausgangspunkt für eine neue Chronik werden.

      Es handelt sich um Portraits, d.h. die Personen haben für die Kamera posiert, insofern kann man aus der Situation davon ausgehen, dass sie mit der Aufnahme einverstanden waren.

      Es heißt ja, dass Bilder nicht ohne Zustimmung gezeigt werden dürfen, "wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden." ... Verletzung berechtigter Interessen ist ja durch Bloßstellung gegeben, auch bei Verwendung für Werbezwecke (und evt. auch die generelle kommerzielle Verwendung, wobei ich mir da nicht ganz sicher bin). Dies ist alles nicht der Fall. Mit der weiteren Verwendung für eine Dorfchronik kann außerdem durchaus auch mit einem gewissen Veröffentlichungsinteresse argumentiert werden.

      Wir werden allein schon des Dorffriedens wegen versuchen, die Zustimmung der Nachkommen für das Projekt einzuholen. Wobei das nicht immer ganz einfach ist, weil es teils viele Nachkommen gibt. Und es wird einige geben, die die Zustimmung möglicherweise nicht geben, einfach aufgrund allgemeiner Differenzen und Streitigkeiten.

      Wie seht ihr diese Situation und wie würdet ihr damit umgehen?

      Danke für euer Feedback,
      Hannes
    • Danke für die Antworten soweit ...

      Alex_M. schrieb:

      Entweder du machst es ohne Fragerei oder du lässt es gleich bleiben.
      Ich denke auch heutzutage kann man so ein Projekt auf einigermaßen solide Füße stellen. Ganz ohne zu fragen die Bilder fremder Personen zu verwenden, fände ich schwierig.


      M_Martin_M schrieb:

      Das kannst so nicht argumentieren, Kalender ist ja in keinster Weise Voraussetzung für Dorfchronik.
      Das ist richtig, aber der Kalender hat den Charakter einer Chronik ... es werden wichtige Menschen aus dem Dorf gezeigt mit einer kurzen Info, was diese für das Dorf geleistet haben.


      M_Martin_M schrieb:

      Berufsfotografen haben das Recht ihre Arbeit öffentlich zu präsentieren.
      Die Bilder sind aber von Privatpersonen aufgenommen worden, oft Gäste/Touristen, die schon über die erforderliche Ausrüstung verfügten. Diese haben uns dann die Fotos zur Verfügung gestellt.


      M_Martin_M schrieb:

      In welchem Rahmen kann man sich das "wir" und das "planen" vorstellen?
      Wir = Ein Ausschuss der Gemeinde
      Planen = Wollen für den diesjährigen Adventsbasar den Kalender erstellen

      Ich habe mittlerweile mit dem Rechtsschutzverband telefoniert und folgende Auskunft erhalten:

      Urheberrecht: Besteht in AT nur für Berufsfotografen (das wusste ich nicht)
      Datenschutz: nur noch lebende Personen haben Recht auf Datenschutz (wobei das hier nur bedingt relevant ist)
      Selbst wenn wir den Erlös des Kalender-Verkaufs gemeinnützigen Zwecken zuführen, könnte das als werbliche Verwendung interpretiert werden ... insofern ist Einwilligung zur Verwendung sinnvoll/nötig.

      Für die Freigabe ist es wohl ausreichend, wenn wir einen Nachkommen fragen, sofern auffindbar. D.h. wir müssen nicht die ganze Erbengemeinschaft unterschreiben lassen :)
    • marko schrieb:

      Woher nimmt der Berufsverband diese Information?
      Zur Konkretisierung: Es war eine telefonische Auskunft und es ging um die Pflicht zur Nennung des Fotografen (was wir ja ohnehin tun wollen). Da war die Auskunft, dass diese Pflicht ist für Berufsfotografen, aber sonst nicht.

      M_Martin_M schrieb:

      Urheberrecht gilt für alle
      Das sehe ich auch so, ich werde die telefonische Auskunft per E-Mail bestätigen lassen. Ich vermute, dass es da ein Missverständnis gab.
    • Mir hat der "Sachbearbeiter" der WKO auf die Frage "was darf ich als Pressefotograf alles fotografieren?" damals auch gesagt: "Als Pressefotograf dürfen sie alles fotografieren"

      § 10 Urhg: (1) Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.
      (da steht nicht dabei, daß man Berufsfotograf sein muß)

      Alles weitere zum Urheberrecht und Namensnennung usw
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • M_Martin_M schrieb:

      Das könnt auch eine Argumentationslinie ergeben, Berufsfotografen haben das Recht ihre Arbeit öffentlich zu präsentieren.
      Auch die Freunde der Nachkommen dieser Berufsfotografen?

      Wenn du eine rechtlich einwandfreie Meinung hören willst, dann solltest du zu einem Experten (= Rechtsanwalt) gehen. Man sieht ja schon anhand der paar Antworten, dass da Dinge vermischt werden (z.B. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Recht auf Veröffentlichung).

      Ansonsten: Hausverstand, die Leute fragen und im Zweifelsfall lieber andere Bilder nehmen.
    • lumenesca schrieb:

      Wenn du eine rechtlich einwandfreie Meinung hören willst, dann solltest du zu einem Experten (= Rechtsanwalt) gehen.
      Yep, habe ich ja eh getan ...

      lumenesca schrieb:

      Man sieht ja schon anhand der paar Antworten, dass da Dinge vermischt werden (z.B. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Recht auf Veröffentlichung).
      Ich habe nicht das Gefühl, dass die Begriffe vermischt wurden.

      lumenesca schrieb:

      Ansonsten: Hausverstand, die Leute fragen und im Zweifelsfall lieber andere Bilder nehmen.
      Das ist auch richtig, dennoch ist es wichtig, die Situation richtig einschätzen zu können.

    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden