Fotorecht: Fotos für Firma

    • Fotorecht: Fotos für Firma

      Frohes, neues Jahr!

      Ich habe da eine Frage die mich schon seit längerem beschäftigt.
      Eines vorweg, ich bin amateur Fotografin, die sich intensiv mit Fotografie beschäftigt aber nicht angemeldet ist.

      Für meine Firma muss ich täglich duzende, dokumentarische Fotos schießen, mit meinem Handy, und diese in eine nicht öffentliche Datenbank der Firma einpflegen. Soweit, sogut. Das stört mich ja nicht.

      Die andere Sache ist, sie haben mitbekommen, dass ich ziemlich professionelle Fotos schieße und mich deswegen gefragt ob ich auch andere Objekte im öffentlichen Raum, die der Firma gehören, schießen könnte, die dann offiziell auf der Homepage erscheinen, wenn ein User danach sucht. Diese Fotos sind relativ professionell und können sich echt sehen lassen also nicht mal schnell geknippst, sondern mit vorangegangener Planung und EBV, damit sie möglichst gut aussehen.

      Beide Arten von Fotos stehen nicht in meinem Vertrag drin und ich habe auch keinen Fotovertrag mit der Firma unterschrieben, werden aber regulär während meines Dienstes gemacht.

      Wem gehören in diesem Fall die Fotos? Müsste mir die Firma für die öffentlichen Fotos nicht extra bezahlen? Könnte ich im Falle einer Kündigung alle Fotos entfernen lassen obwohl sie während der Arbeitszeit gemacht wurden?

      Die Firma stellt sich bei Extrazahlung leider sehr quer und möchte mir nichts geben. Jetzt fühle ich mich natürlich ausgenutzt.


      Ich hoffe es kann mir da jemand den ein oder anderen Ratschlag geben.


      Liebe Grüße - Julia
    • es gibt das Urheberrecht, das liegt immer bei dir, dann gibts noch die Nutzungsrechte, die sich aus Vereinbarungen ergeben. Vereinbarungen können mündlich oder schriftlich getroffen werden oder sich aus konkludenten Handlungen erschließen lassen.
      Ohne Kenntnis der genauen Umstände, woraus sich durchaus etwas anderes ergeben könnte, würd ich sagen, grundsätzlich zeigst du dadurch, dass du die Fotos zu den dir bekannten Verwendungen erstellst, dass dir diese Verwendungen genehm sind und du die Nutzungsrechte für diese Verwendungen überträgst.
      Also kurz gesagt, einerseits, wenn du die Fotos nicht machen willst, dann mach sie nicht, es wird dich niemand dazu zwingen können, anderseits wirst du ja deine Gründe haben die Fotos zu machen, vielleicht ist deine sonstige Arbeit nicht so lustig oder du willst dich bei Vorgesetzten beliebt machen, es muss ja nicht jeder Vorteil in Geld oder Geldeswert bestehen.
    • Ich bin immer ein Anhänger einer einvernehmlichen Lösung. Und das sollte doch in erster Linie in Gesprächsform zwischen den beteiligten Betroffenen erfolgen.
      Wenn man sich über die Rechtslage nicht sicher ist, sollte man im Vorfeld solcher Klärungsgespräche die Angebote von Rechtsanwälten bei kostenlosen Beratungsgesprächen nutzen. Auch die Kammern (Arbeiterkammer oder Wirtschaftskammer) können da sicher kompetent weiterhelfen
    • JuliaBlitz schrieb:

      Wem gehören in diesem Fall die Fotos?
      Siehe Martin. Urheberrecht liegt immer bei dir.

      JuliaBlitz schrieb:

      Jetzt fühle ich mich natürlich ausgenutzt.
      Siehe mia_taugst. Im Vorfeld reden ist immer besser als nachher jammern (gilt für beide Seiten).
      Wenn nichts vereinbart war und du dich übervorteilt fühlst, dann zeige deiner Firma einfach einmal, wie es mit branchenübliche Lizenzkosten bei Nutzung auf Webseiten aussieht. Vielleicht bringt dich das einem Kompromiss näher.
    • Wenn zB ein Mitarbeiter eines Immobilienmaklers Doku-Fotos für eine Datenbank schießt, so wird das im Rahmen seines normalen Dienstvertrages enthalten sein. Dh die Nutzungsrechte werden dann beim Arbeitgeber liegen.

      Wenn der gleiche Mitarbeiter Fotos für zB ein Hochglanzmagazin schießt, wo man davon ausgehen kann, dass spezielle fotografische Fähigkeiten erforderlich sind die ein Mitarbeiter eines Maklerbüros normal nicht benötigt, dann wird man für diese Nutzung sinnvollerweise ein gesondertes Entgelt vereinbaren.
    • Sie haben dich gefragt ob du könntest. Sag einfach nein und die Sache ist geklärt ;)

      Wenn du als Angestellte der Firma Fotos machst bist du die Urheberin, die Nutzungsrechte an den Bildern hat aber die Firma, es sei den es wurde vertraglich anders vereinbart.

      Alle großen Nachrichtenagenturen (Reutes, AP, etc..) haben angestellte Fotografen. Diese bekommen ein Gehalt von der Agentur und sind Urheber ihrer Fotos, die Nutzungsrechte hat aber die Agentur.

      Als Ronald reagan 1981 angeschossen wurde haben zwei Fotografen das Attentat fotografiert, Sabastion Salgado und Ron Edmonds. Salgado war freier Fotograf und hat mit den Erlös der Bilder den finanziellen Grundstock für seine weitere Karriere gelegt, Edmonds war Angesteller der Assosiated Press und hat sein Gehalt bekommen.
    • Also als Betriebsrat kann ich dir folgendes sagen, falls die Frage noch aktuell ist.

      Im Normalfall gehen Werke welche in der Arbeitszeit für sein Unternehmen angefertigt werden, (dabei ist es egal ob ein Konzept, ein Plan, ein Schriftstück oder eben auch ein Bild) in den Besitz der Firma über. Mit allen dazugehörigen rechten.
      Urheber bleibst natürlich Du aber das schränkt die Rechte der Firma nicht ein.
      Andere Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

      Soweit die Theorie. in der Praxis kann man sich immer mal wieder einen kleinen Bonus aus verhandeln.

      Noch eines was vielleicht nicht alle wissen. Wenn du das schon länger machst und keinen Vorbehalt geltend gemacht hast, darf die Firma darauf vertrauen das Du das auch weiterhin im Rahmen Deiner Arbeitszeit machst. (Man spricht hier von einen Zeitraum von mindestens 13 Wochen)
      Das nennt man Betriebliche Übung und stellt praktisch eine Dienstvertragsänderung durch schlüssige Handlung dar. Auch wenn das nicht schriftlich festgehalten wird. Ich Streitfall vor dem Arbeits.- und Sozialgericht wird kommt es dann darauf an wem mehr Glauben geschenkt wird.

      Wenn Du einen Betriebsrat im Unternehmen hast wäre es sicher Sinnvoll mal mit ihm darüber zu sprechen.
    • mia taugts schrieb:

      @'AK111
      Das ist doch mal eine Wohltat, endlich eine sachliche und fundierte Erläuterung zu lesen.
      Die meisten sind in der Regel von eigenem Wunschdenken oder Vermutungen geprägt.
      Wie bereits in meinen Beitrag vom 1.1.2018 dargestellt, halte ich aber immer eine einvernehmliche Lösung für die Beste.
      Einvernehmen herzustellen ist immer die beste Lösung und in der Regel auch möglich. Man muss es sich halt ansprechen trauen.
      Und was man als Angestellter vielleicht mal übersieht. Man darf auch nein sagen
    • AK111 schrieb:

      Einvernehmen herzustellen ist immer die beste Lösung und in der Regel auch möglich. Man muss es sich halt ansprechen trauen.
      So wenig, wie es den perfekten Arbeitnehmer gibt, gibt es den perfekten Arbeitgeber. Alos ansprechen kann man immer alles, es ist sehr oft nur eine Frage des WIE


      AK111 schrieb:

      Und was man als Angestellter vielleicht mal übersieht. Man darf auch nein sagen
      Ein NEIN ist vielleicht nicht die beste Ausgangsbasis für eine einvernehmliche Lösung, ein JA, ABER halte ich da für besser

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