Aufwandsentschädigung annhmen ja oder nein?

    • Aufwandsentschädigung annhmen ja oder nein?

      Hallo Zusammen,

      ich hab leider über die Suche nichts wirklich passendes hierzu gefunden. Deswegen meine Frage, ich weiß das ich als Hobby Fotograf keinen Gewinn etc. erwirtschaften darf bzw. offiziell etwas für meine Leistungen verlangen darf.

      Nun habe ich einen Verein unterm Jahr bei einigen kleineren Events kostenlos fotografisch unterstützt und das Bild recht jeweils an den Verein abgegeben. Sprich Bilder übergeben und Originale gelöscht! (ich brauch die Bilder auch nicht)

      Nun wollte sich der Verein bei mir als nicht Mitglied bedanken mit einer "Aufwandsentschädigung" für die vorweg erbrachten Leistungen. Laut dem Verein können Sie so einen Gutschein ausgeben, nur muss ich den Erhalt bestätigen! Ich bin mir aber nun nicht sicher ob ich diese annehmen kann/darf/soll und wollte fragen wie ihr das handhaben würdet?

      -------------------------------------------------------------------

      Original Text des Schreibens:

      Werbespesen

      Hiermit bestätige ich ...................................., geboren am ............................., von xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, für die Weiterempfehlung von Kunden einen Rewe Gutschein über 50 €, als Aufwandentschädigung erhalten zu haben.




      ........................................................
      Unterschrift

      -------------------------------------------------------------------

      Danke schon mal vorweg für eure Antworten.

      Liebe Grüße



      Christian K.
    • du wirst hier - wie schon öfter bei dem thema - ganz unterschiedliche meinungen hören.

      entweder, dass es regelmäßig stattfand und das dann als gewerbemäßig interpretiert werden kann, oder villeicht ist auch jemand der gegenteiligen meinung, weil du die arbeit ja gratis gemacht hast und der verein für irgendeine besondere nutzung dann noch etwas bezahlen möchte (falls das so ist) usw usw.

      was genau rechtens ist und wie sehr es ein thema ist (vor allem wenn ein berufsfotograf sich benachteiligt fühlt, weil der ja sonst das geschäft machen würde) etc etc .... ich bin da z.b. lieber überkorrekt, und bei 50 Euro würde ich persönlich mir da gar nichts antun und lieber ablehnen. im idealfall war es eine super praxis für dich und du hattest freude daran, das ist dann eh schon mehr wert als die paar euros.

      ich hab z.b. auch schon gratis event fotografiert als gefallen für jemanden, und dabei festgestellt, dass ich das außer in besonderen ausnahmefällen nie mehr wieder machen werde. das ist z.B. auch schon eine sehr wertvolle lektion :)
    • Als erste mal danke schön für die reichlichen Antworten :)

      Ich glaube nicht das sich hier ein Profi auf den Slips getreten fühlt. Einen wirkliche Auftrag an einen Profi wird der Verein nicht vergeben. Bevor da jemand gezahlt wird, macht das ein Mitglied mit dem Handy und gut is, so bin ich auch zu der Chance gekommen.

      Ich war Ende vorigen Jahres das erste Mal als Gast auf einen Event und hatte meine Kamera mit. Natürlich lasst man sich einen dekorierten Bereich nicht entgehen und knipst auch ein paar Bilder. Zufällig hat mich dann der Vereinsobmann gesehen und gefragt ob er die Bilder haben könnte. Nach einen kurzen Gespräch und einer Klarstellung, haben wir uns geeinigt und somit darf ich seit dem Offizial Erfahrung sammeln ;)

      Mir ist es bei der Frage eher darum gegangen, ob das Finanzamt oder ein anderes Amt Ende des Jahres bei mir auf der Matte steht und ich dann eine Strafe oder Steuern dafür zahlen darf. Das bringt uns beiden nichts außer Stress aber nachdem ich heute zufällig auch ein Gespräch mit einen Steuerberater hatte, bin ich nun beruhigt.

      Seine Antwort war ähnlich wie "[Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]" Antwort, nimm es mach damit was du willst.

      P.S.: Aber lieber frage ich zweimal nach als das ich dann der Böse bin
    • Der Karl-Heinz hat auch nicht gefragt und läuft frei rum.

      Nicht falsch verstehen. Ich möchte dein Beraterhonorat nicht mit dem vom Karli vergleichen.

      Nur die die sich wirklich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern haben die Anwälte die sie von unserem Geld bezahlen damit sie das schöne Leben genießen können.

      Im Übrigen wenn dir jemand Geld gibt dann steck es stillschweigend ein. Wo kein Kläger da kein Richter und verputz es noch am selben Tag. Das soll doch eine Anerkennung sein und keine Bezahlung und wenn sie das Geld für Katzenfutter ausgeben hätten wollen dann hättest du die Hand bekommen und einen Schulter Klopfer.

      LG
      Adi
    • Laut Finanzamt darfst du einen Freibetrag in der hohe von 750€ im Jahr erwirtschaften.
      Diesen Betrag musst du jedoch bei der Steuererklärung mit den ausgestellten Honorarnoten oder Belegen nachweisen und unter Freibetrag anführen.
      Darüber hinaus musst du den Betrag versteuern. Du musst dem Verein nur eine Honorarnote ausstellen diese kannst du als Privatperson oder auch als Unternemen. Eine Honorarnote bestätigt den Erhalt oder die Ausgabe eines Geldtransfers.

      lg Rene

    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden