kohli-vie schrieb:
da werden die bilder aber nicht in online-wettbewerben verwendet, oder? *gg*
Doch schon - nur heißt der dann: Such den Bösewicht!

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kohli-vie schrieb:
da werden die bilder aber nicht in online-wettbewerben verwendet, oder? *gg*
Lensman schrieb:
... steck mal einen kugelschreiber in die Vertiefung rein.
ZITAT aus "die Presse":
KAMPUSCH VS. GRASSER
■Natascha Kampusch darf beim öffentlichen Flirten fotografiert werden. Das widerspricht dem Urteil über K.-H. Grassers „Knutsch- Fotos“ vom Flughafen Paris. Doch man habe nun einschränken müssen, so Richter Röggla: Öffentliche Personen haben im öffentlichen Raum eigentlich keine Privatsphäre mehr.
golfiwang schrieb:
Ich denke, dass – wie überall – auch hier das eigene Bauchgefühl und der Hausverstand entscheiden müssen. Die Frage an sich selbst lautet: würde ich dieses Bild von MIR sehen wollen, oder nicht? Und noch weiter: Beleidige ich mit der Veröffentlichung die dargestellte Person, oder nicht.
- Bei mir uns Lensman sieht man quasi kein Gesicht – für mich deshalb auch keine negative Darstellung einer IDENTIFIZIERBAREN Person.
- Bei Pixel erkennt man die Person zwar mehr oder weniger – ich sehe aber keine Beleidigung oder negative Darstellung.
OK, der Typ schläft oder döst sitzend, aber das muss noch lange keine schlechte Darstellung sein. Wenn der Typ sich nun erkennt und nicht will, dass man ihn so sieht, sollte er sich direkt an Pixel wenden und bitten, das Bild zu entfernen. Als feiner mensch wird Pixel dem nachkommen und alles ist gelöst.
So einfach kann Streetfotografie sein – wenn man nur will.
Pixel schrieb:
... wie sieht es nun mit den Rechten dieser Menschen aus diesem Milleu aus?
Fuchs und Vögelchen schrieb:
Scheinbar wirklich ein etwas unklares Thema -die einen machen`s einfach, und die anderen fürchten gleich Grichtskosten...
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