Da das Fotografengewerbe hierzulande an eine Meisterprüfung gekoppelt ist und man laut Gewerberecht ohne Abschluss ja keine Fotoaufträge annehmen darf, würde es mich interessieren wie es ist, wenn ein EU-Bürger (z.B. ein Deutscher) in dessen Heimatland Fotograf ein freies Gewerbe ist bei uns Arbeiten will. Geht das? Müsste er eine Prüfung ablegen? Ne, oder?
Weiß jemand mehr darüber?
LG
Mel
Weiß jemand mehr darüber?
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Mel